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Das neue Antikorruptionsgesetz – was müssen Zahnärzte beachten?

red-antikorruptiongesetz

Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung im April 2016 veranstalten wir eine weitere Fortbildung in unserem Labor, diesmal geht es um das neue Antikorruptionsgesetz. Am Mittwoch, 09. November 2016 laden wir Sie als Zahnärztin, Zahnarzt und Praxismitarbeiterin zu unserer Fortbildung „Das neue Antikorruptionsgesetz – was müssen Zahnärzte beachten?“ ein. Referent ist Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp, Fachanwalt für Strafrecht sowie Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg (Institut für Kriminalwissenschaften). Er wird sich ausführlich mit dem neuen Antikorruptionsgesetz (§§299a und 299b StGB) befassen, das zum 13. April 2016 in Kraft getreten ist und die Regelungen zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen auf niedergelassene, freiberufliche Ärzte und die honorarärztliche Tätigkeit ausgeweitet hat.

Inhalte:

  • Korruptionsstrafbarkeit von Zahnärzten und Laboren
  • Kooperationen im Gesundheitswesen unter strafrechtlichen Aspekten
  • Der Staatsanwalt klingelt! Was nun?
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • Frage- und Diskussionsrunde

Herzlich willkommen am Mittwoch, 09. November 2016:
14.30 Uhr:
Begrüßung im Labor Olaf Redetzke Dentaltechnik,
Schmalfelder Straße 5, 24568 Kaltenkirchen
15.00 – 16.30 Uhr:
Fortbildung „Das neue Antikorruptionsgesetz“ – Jes Meyer-Lohkamp
ab 16.30 Uhr:
Get-Together mit Fingerfood und Getränken

Fortbildungspreis: 39,00 € inkl. Handout
Zahnärzte erhalten 2 Fortbildungspunkte gemäß DGZMK/BZÄK

Im Anschluß des Vortrags steht Jes Meyer-Lohkamp für offene Fragen gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter  04191 / 890 50